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Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei im Berliner Bötzowkiez

Anwaltskosten | Gebühren | gesetzliche Vorschriften

Der Gang zum Rechtsanwalt ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren errechnen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und den Anlagen der Gebührentabelle (Vergütungsverordnung zum RVG VV RVG) abhängig vom Gegenstandswert. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des RVG übernommen und die Versicherung stellt Sie von den Kosten frei. Im Einzelfall ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, die Ihnen durch die Kanzlei direkt in Rechnung gestellt wird. Die Selbstbeteiligung kann zwischen 50,00 € und 250,00 € betragen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in der Rechtsschutzversicherungspolice geregelt. Erst darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Gebühren.

Im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung

Bei komplexen Beratungs- und Prüfungsvorhaben kann im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Berechnung des Honorars erfolgt dann, je nach Komplexität des Einzelfalles, auf der Grundlage eines mit dem Mandanten zu vereinbarenden Stundensatzes. Sowohl Beratungs- und Gutachtenaufträge als auch die außergerichtliche und prozessuale Vertretung können wir auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung abrechnen. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Gebührenvereinbarung keine Anrechnung auf die gesetzlichen Gebühren gemäß der Vergütungsverordnung zum RVG erfolgt.

Nachvollziehbare Gebühren

Jeder Anwalt ist verpflichtet, die entstehenden Gebühren dem Grunde und der Höhe nach zu erläutern. Das gilt sowohl für die gesetzlichen Gebühren, abhängig vom Gegenstandswert nach dem VV RVG, als auch beim Abschluss von Gebührenvereinbarungen.

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