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Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei im Berliner Bötzowkiez

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Streitigkeiten des Allgemeinen Zivilrechts sind sehr vielfältig Ich berate Sie im Vorfeld von zivilrechtlichen Streitigkeiten, nehme eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage vor und setze die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Ob Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche aus einem Vertrag, aus einem Darlehen, gegen die eigene Bank oder Rechtsfragen rund um das Kreditrecht.

Beratung und Prozessvertretung im Vertragsrecht

Verträge sind fester Bestandteil im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Eine Vielzahl der Verträge wird im digitalen Zeitalter über das Smartphone und am Computer über das Internet abgeschlossen. Im Fernabsatzrecht gelten besondere Regelungen für Verbraucher. Streitfragen liegen oftmals bei der Auslegung einzelner Vertragsklauseln. Auch die Transparenz der Regelung sowie die Formulierung von Vertragsklauseln sind für deren Wirksamkeit essentiell. Bei Dauerschuldverhältnissen streiten Parteien nicht selten über die vorzeitige Kündigung. Im Einzelfall können Verträge durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Die Durchsetzung der vertraglichen Rechte auf Gewährleistung steht im Mittelpunkt der Beratung. Rechtsprobleme im Web 2.0 nehmen stetig zu. Internetdomains sind mittlerweile ein wertvolles Wirtschaftsgut für Unternehmen. Umso mehr gilt es sowohl vertragsrechtlich als auch im Hinblick auf den Internetauftritt rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Bankenentgelte und Bankverträge enthalten nicht selten Streitpunkte, die zu klären sind. Diese Streitigkeiten beziehen sich sowohl auf das Vertragsverhältnis als solches als auch auf Bankenentgelte. Die Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen sind in den meisten Fällen unwirksam. Zudem gibt es zahlreiche Banken-AGB, die in den letzten Jahren für unwirksam erklärt wurden. Wir setzen die Rückforderungsansprüche für Sie durch und prüfen Ihre aktuellen Darlehensverträge. Bearbeitungsgebühren können auch bei gewerblichen Darlehensverträgen unzulässig und somit einer Rückforderung wegen Unwirksamkeit unterliegen.

Vertragsprüfung und Vertragsberatung

Darüber hinaus berate ich kleine und mittelständische Unternehmer bei der Vertragsgestaltung. Hiervon umfasst ist der Entwurf und die Ausgestaltung für den B2B (Business to Business) und B2C Verträgen (Business to Customer) sowie die Prüfung und Überarbeitung der Bestandverträge. Ein umfangreiches Vertragsmanagement und die Risikobeurteilung von Bestandverträgen runden das Beratungsangebot ab. Bei Unternehmen steht die rechtssichere Vertragsgestaltung im Vordergrund. Das Beratungsangebot richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere Start Ups, bei denen gerade in der Start- und Gründungsphase ein intensiver Beratungsbedarf besteht. Dies gilt für die Verträge über Dienstleistungen, mit Lieferanten und mit Abnehmern des Leistungsangebotes. Ich übernehme die Prüfung bestehender Verträge und berate vor dem Abschluss von Neuverträgen.

Wir sind Ihr Schreibtisch für das Unternehmen im Unternehmen und übernehmen die rechtliche Beratung und Vertretung im Vertrags- Zivil und Immobilienrecht. Bei Bedarf verlagern wir den Schreibtisch in Ihr Unternehmen und übernehmen die Aufgabe der Rechtsabteilung.

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