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Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei im Berliner Bötzowkiez

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Beratung und Vertretung
Prenzlauer Berg 10407 und Umgebung 13088 10405 10409

Sie haben Probleme mit Ihrem Mieter und suchen einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt in Berlin Prenzlauer Berg 10407 und Umgebung 13088 10405 10409? Für Einzelvermieter, Hausverwaltungen, Wohnungsverwalter und Mieter ist es wichtig, dass die komplexen Probleme im Wohnraummietrecht kostengünstig und wirtschaftlich gelöst werden. Das gilt vor allem bei Klageverfahren. Probleme mit dem Mieter können schnell entstehen. Vor allem Mieterhöhungen, die Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen in einer Wohneinheit führen im Einzelfall zu Problemen. Wir sind Ansprechpartner für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter zu allen Fragestellungen rund um die Vermietung und die Abwehr und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen:

  • Durchsetzung von Räumungsansprüchen („Berliner Räumung“)
  • Mieterhöhungen
  • Durchsetzung der Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung von Mietverträgen
  • Abwehr von Kautionsklagen

In Berlin und bundesweit erfolgt die Beratung schnell, problem- und lösungsorientiert – nach Abstimmung auch vor Ort. Für Hausverwaltungen sind wir Ihr „Schreibtisch im Unternehmen“ und übernehmen als externe Rechtsabteilung die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Für Dauermandate können wir interessante Beratungspauschalen aushandeln, Als Kanzlei streben wir eine langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

Durchsetzung von Räumungs- und Schadensersatzansprüchen

Mieter sind aufgrund der mietvertraglichen Regelungen dazu angehalten, die vertraglichen Verpflichtungen ohne Einschränkungen einzuhalten. Ein vertragswidriges Verhalten des Mieters berechtigt den Vermieter im Einzelfall zur Kündigung. Ein vertragswidriges Verhalten liegt z.B. vor, wenn der Mieter ohne berechtigten Grund die fälligen Mietzahlungen unterlässt. Erklärt der Vermieter die fristlose Kündigung, sind in kürzester Zeit erforderliche Maßnahmen zu treffen, um sich gegen eine drohende Räumungsklage zur Wehr zu setzen. Mieter sollten sich bereits im Vorfeld einer Räumungsklage über kostenneutrale Handlungsschritte informieren.

Beratung bei Mietmängeln und Abwehr bzw. Durchsetzung der Ansprüche

Ihr Mieter erklärt die Mietminderung? Sie sind selbst Mieter und haben Mängel an der Mietsache festgestellt? Diese berechtigen im Einzelfall zur Mietminderung. In diesen Fällen sind eine umfassende Beratung und eine Klärung der Beweissituation unumgänglich. Werden gerichtliche Schritte erforderlich, muss eine präzise Einschätzung der prozessualen Situation und der Tatsachengrundlage erfolgen. Die Entscheidungsträger von Hausverwaltungen sind dazu verpflichtet, juristisch und wirtschaftlich vertretbare Entscheidungen im Verhältnis zu den Eigentümern zu treffen. Die erklärte Mietminderung wegen bestehender oder behaupteter Mietmängel kann im Einzelfall zu einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden führen.

Betriebskostenabrechnungen

Die alljährliche Betriebskostenabrechnung führt zu einer Reihe von Einzelfragen. Bei der Überprüfung sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Bestehen im Hinblick auf einzelne Abrechnungsposten Unklarheiten, ist eine Überprüfung der vollständigen Aufstellung aller Betriebskosten erforderlich. Bei einer Vielzahl von Einzelposten z.B. Handwerkerkosten besteht im Einzelfall Klärungsbedarf. Vermieter müssen die Vorschriften der Betriebskosten- und Heizkostenverordnung beachten.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaften sind rechtlich komplizierte Konstrukte. Das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern untereinander ist in den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Ergänzend zu den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) gelten die Gemeinschaftsordnung, die Teilungserklärung bzw. getroffene Vereinbarungen. Die Ausgestaltung der allgemeinen Verwaltung innerhalb der Eigentümergemeinschaft wird durch Beschlüsse gefasst.

Folgende Fragestellungen finden Sie wiederkehrend im Wohnungseigentumsrecht:

  • Durchsetzung und Klage auf rückständige Hausgelder
  • Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse
  • Vorbereitung und Prüfung von Beschlussvorlagen
  • Durchsetzung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
  • Klage gegen einzelne Eigentümer
  • Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer bei Anfechtungsklage
  • Einzelfragen zur Instandhaltung und Kostenverteilung

Die "Kanzlei im Bötzowviertel" berät Eigentümer und Wohnungsverwalter. Im Wohnungseigentumsrecht gibt es zahlreiche Fragestellungen. Die formal korrekte Durchführung von Beschlussverfahren ist im Recht des Wohnungseigentums zwingend erforderlich. Bei größeren Eigentümergemeinschaften stellen sich Fragen zur Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen und die Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen.

Aufgrund der besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse wurde Herrn Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy im September 2016 durch die Rechtsanwaltskammer Berlin der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. Die kontinuierliche fachlichen und theoretischen Fortbildungsveranstaltungen gehören gemäß §15 FAO zu dem Qualitätsstandard der Kanzlei.

Die Kanzlei im Bötzowviertel ist Ihr externer Schreibtisch für das Unternehmen. Wir übernehmen die Aufgaben eines Unternehmensjuristen als externer Dienstleister.

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